Olivier Karrer soll nach Italien ausgeliefert werden

Oliver Karrer im Juli 2012
Oliver Karrer im Juli 2012

Franzose soll nach Kindesentführung nach Italien ausgeliefert werden

 

Hintergrund ist deutsch-italienischer Sorgerechtsstreit

 

13.9.2012 

 

Im Zusammenhang mit einem deutsch-italienischen Sorgerechtsstreit soll ein Franzose nach Italien ausgeliefert werden. Dies entschied am Donnerstag ein Berufungsgericht im ostfranzösischen Nancy, wie der Anwalt des Mannes sagte. Gegen Olivier Karrer liegen Haftbefehle der Staatsanwaltschaften in Mailand und München vor. Ihm wird vorgeworfen, in mehrere Fälle von Kindesentführungen durch einen Elternteil in Deutschland verwickelt zu sein. Sein Anwalt kündigte Revision gegen den Auslieferungsbeschluss an.

 

Der 52 Jahre alte Olivier Karrer war im Juli in Straßburg festgenommen worden. Der Franzose hatte nach der Scheidung von seiner deutschen Frau vergeblich zwölf Jahre lang um ein Umgangsrecht mit seinem Sohn gekämpft. Er gründete einen Verband europäischer Eltern, der die deutsche Praxis des Sorge- und Umgangsrechts anprangert. Der Verband wirft den deutschen Behörden vor, systematisch die ausländischen Elternteile zu benachteiligen.

 

Nach seiner Festnahme entscheid ein Gericht in Colmar, dass Karrer erst nach Italien und dann nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Das Urteil wurde aufgehoben, zur Begründung hieß es, die Justiz müsse sich für ein Auslieferungsland entscheiden. Die Staatsanwaltschaft von Nancy forderte daraufhin die Auslieferung nach Italien.

 

Dort wird Karrer als mutmaßlicher Komplize einer Mutter gesucht, die nach der Trennung von ihrem deutschen Mann ihre beiden Kinder in Bayern entführen und nach Italien bringen ließ. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Mailand half der Franzose der Italienerin Marinella Colombo ihre Kinder zu entführen, für die der deutsche Vater das Sorgerecht hatte. Dafür soll er 10.000 Euro erhalten haben, was Karrer bestreitet.

 

Colombo wurde in Italien wegen Kindesentführung zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Fall hatte in Deutschland und Italien für Wirbel gesorgt. Eine Klage der Frau ist derzeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.

 

Im Januar hatte sich der Petitionsausschuss des Europaparlaments mit dem Vorgehen der deutschen Behörden bei binationalen Sorgerechtsstreitigkeiten befasst. Dem Ausschuss liegen mehr als 120 Beschwerden vor, die vor allem die Rolle der Jugendämter bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht kritisieren

 

Quelle:

afp.com

 

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