Landratsamt Fürstenfeldbruck - Amt für Jugend und Familie (AfJuF) -


Jugendamt Fürstenfeldbruck
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon: 0 81 41/5 19-0
Fax: 0 81 41/5 19-9 66

 

Leitung
Peter Schmelzer
Telefon: 0 81 41/5 19-2 03
Fax: 0 81 41/5 19-9 66
E-Mail: peter.schmelzer@lra-ffb.de

 

Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss
Roland Völk
Telefon: 0 81 41/5 19-2 78
Fax: 0 81 41/5 19-8 18
E-Mail: roland.voelk@lra-ffb.de

 

Fachdienst Sozialpädagogische Aufgaben, Pflegekinderdienst, JGH
Dietmar König
Telefon: 0 81 41/5 19-9 08
Fax: 0 81 41/5 19-5 90
E-Mail: dietmar.koenig@lra-ffb.de

 

Fachdienst Finanzen, Kindertagesstättenaufsicht
Gerda Kistler
Telefon: 0 81 41/5 19-4 64
Fax: 0 81 41/5 19-5 52
E-Mail: gerda.kistler@lra-ffb.de

 

 

Wer hat Positive oder Negative Erfahrungen mit dem LRA Fürstenfeldbruck – JA – gemacht?


Weder das Landaratsamt Starnberg – JA – noch das LRA Fürstenfeldbruck – JA – häkt sich an den Beschluss des OLG München vom 17.12.2010

 

A.
April 2012

 

Am 11. April 2012 fand der letzte Umgang mit meinen Kinder Exxxxx und Kxx statt.

 

B.
Mai 2012

 

Am 30.05.2012 soll für den Monat Mai das Umgangsrecht mit meinen Kinder Exxxxx und Kxx stattfinden.

 

Dies widerspricht der Entscheidung des OLG München vom 17.12.2010.

Zur Erinnerung

 

From: info@gorewoda.de
To: engbrecht.ajs@lra-starnberg.de
CC: joachim.hinz@hotmail.de


Subject: Umgang mit der Tochter Exxxxxxxx Sxxxxxx
Date: Tue, 24 Apr 2012 18:59:10 +0200

 

Sehr geehrte Frau Engbrecht,

 

Sie schweigen sich über die tatsächlichen Hinderungsgründe für den im Monat Mai 2012 angeblich nicht möglichen Umgang aus. Sie berufen sich auf “Termingründe”. Also offensichtlich mehrere Gründe. Der Monat Mai hat auch 2012 wieder 31 Tage. Also müssen 31 Gründe vorliegen, weswegen ein Umgang im Mai aus terminlicher Veranlassung nicht möglich ist.

Antworten Sie schnell und nachvollziehbar, d.h. mit detaillierter und durch Nachweise belegter Nennung der HInderungsgründe.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Gerd Gorewoda
Rechtsanwalt

Gerd Gorewoda
R e c h t s a n w a l t
Lessingstr. 5, 80336 München
Telefon
089/29 16 38 74
Telefax
089/22 80 25 74

 

Dies Mail wurde bis dato nicht beantwortet.

 

From: info@gorewoda.de
To: engbrecht.ajs@lra-starnberg.de
CC: joachim.hinz@hotmail.de
Subject: Amtsvormundschaft Kxx Hxxx, Exxxx Sxxxxx
Date: Mon, 19 Mar 2012 14:45:43 +0100

 

Sehr geehrte Frau Engbrecht,

 

ich kann den Inhalt Ihres Schreibens vom 15.03.2012 an Herrn HInz nicht ganz nachvollziehen. Dies betrifft zum einen den von Ihnen genannten Gesprächstermin 16.04.2012, zum anderen den weiteren Inhalt Ihres Schreibens.

 

zum Termin 16.04.2012:

 

Auf mein Schreiben vom 08.03.2012 hin teilen Sie einen Termin 16.04.2012 mit. Das sind immerhin 39 Tage, in denen nichts vorangeht. Ich hatte deutlich gemacht, dass es Zeit ist, dass sich jetzt schnell etwas bewegt. Das ist objektiv bei 39 Tagen nicht der Fall.

 

zum weitern Inhalt des Schreibens:

 

Sie schreiben: “Zudem ist in ZIffer 2. der Vereinbarung des OLG München festgelegt, dass die Beratung bei der Erziehungsberatungsstelle unter Mitwirkung von Frau Txxxxx und dem Vormund durchgeführt werden soll.”

Was soll dieser Hinweis an dieser Stelle und in diesem Schreiben?

Nachdem Sie nichts Konkretes zu der in meinem Schreiben als Fazit gestellten Frage:

 

Ab wann findet der unbegleitete Umgang mit Exxxxxx statt, welche Lockerungen und Erweiterungen sind für beide Kinder geplant wann und wie durchzuführen?

 

äußern, statt dessen nur diesen Zudem-Hinweis geben, schwant mir Böses. Sie wollen doch wohl nicht allen Ernstes jetzt diese Karte spielen wollen, einen unbegleiteten Umgang könne es schon deswegen nicht geben, weil die von Ihnen genannten Personen, Frau Txxxx und der Vormund, bei den Gesprächen, die Herr Hinz bisher mit der von Ihnen benannten Person Herrn Kxxx geführt hat, nicht zugegen waren.

 

Ich rate Ihnen, die OLG-Vereinbarung noch einmal richtig zu lesen, damit Sie daraus nicht den falschen Schluss ziehen, Voraussetzung für einen unbegleiteten Umgang seien diese Gespräche. So steht es nicht in dieser Vereinbarung, schon gar nicht als Bedingung.

 

Wenn Sie meinen sollten, es habe noch gar kein der Ziffer 2. der OLG -Vereinbarung entsprechendes Gespräch gegeben, so können Sie dies auch – das können Sie drehen und wenden wie Sie wollen – Herrn HInz nicht anlasten.

 

Vormund ist das Jugendamt. Die Beratung findet auf Ihre Veranlassung bei Herrn Kxxx statt. Sie haben die Aufgabe, die weiteren Personen zu diesen Gesprächen einzubestellen, wenn Sie dies für notwendig erachten. Dies ist nicht Aufgabe von Herrnn Hinz. Im übrigen heißt es im zweiten Absatz ebenfalls nur “auch unter….. durchgeführt werden soll.” Das ist eindeutig kein “Muss”.

 

Ich kann mich somit es schlechten Gefühls nicht erwehren, dass sich die vom Jugendamt Fürstenfeldbruck bereits hinlänglich praktizierte Behäbigkeit der Fallbearbeitung und alles auf die lange Bank zu schieben, sich unter Ihrer Trägerschaft ungebrochen fortsetzt und Sie auf der selben Schiene fortfahren wollen.

 

Ihr bedeutungsschwangerer Hinweis auf Herrn Hinz persönlich betreffende Themen, die einen datengeschützten Bereich von ihm berühren würden, lässt auch nur eine Deutung zu, seine strafrechtliche Verurteilung. Auf dieses Thema werde ich mich mit Ihnen in Bezug auf unbegleiteten Umgang nicht einlassen. Ich empfehle Ihnen dazu die Lektüre der Ihnen bekannten Entscheidung des AG Stranberg vom 18.08.2011 zu AZ: 002 F 623/11. Darin ist alles gesagt.

 

Deshalb noch ein letztes Mal:

 

Ab wann findet der unbegleitete Umgang mit Exxxxx statt, welche Lockerungen und Erweiterungen sind für beide Kinder geplant wann und wie durchzuführen?

 

Ich erwarte Ihre schriftliche Stellungnahme hierzu so rechtzeitig vor dem Gesprächstermin, dass ich diese mit meinem Mandanten nicht erst auf den letzten Drücker besprechen kann.

 

Zum guten Schluss:

 

Zeigen Sie mir auf, dass meine Bedenken gegenstandslos sind.

Im übrigen möchte ich Sie darüber informieren, dass mir Herr Kopp bei einem heute mit ihm geführten Telefonat auf Nachfrage mitteilte, seine Gespräche mit Herrn Hinz liefen gut, dieser sei ihm gegenüber sehr offen.

Herr Kopp wird Ihnen und den anderen Teilnehmern des Gesprächs am 16.04.2012 nicht von seiner Schweigepflicht entbunden werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Gerd Gorewoda
Rechtsanwalt

Gerd Gorewoda
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From: info@gorewoda.de
To: engbrecht.ajs@lra-starnberg.de
CC: joachim.hinz@hotmail.de
Subject: Re: Umgangstermin
Date: Thu, 8 Mar 2012 18:54:33 +0100

 

Sehr geehrte Frau Engbrecht,

 

gemäß dem beim OLG München geschlossenen Vergleich war vereinbart, dass ein unbegleiteter Umgang mit Exxxxx ab August 2011 stattfindet. Mitlerweile schreiben wir den Monat März 2012. Somit hätten bereits seit nunmehr 9 Monaten solche Umgänge erfolgen sollen, bzw.besser noch, stattfinden müssen. Herr Hinz hat bisher jeweils von ihm verlangte Beratungs- oder Gesprächstermine mit ihm vom Jugendamt benannten Gesprächspartnern wahrgenommen.

 

Nunmehr teilen Sie einen Umgangstermin für den Monat März mit ohne dass es angedeutet oder erkennbar ist, wie seitens des Jugendamtes die Vaterrechte lt. Vergleich umgesetzt werden sollen.

 

Die Kinder werden zwangsläufig in dem selben Tempo älter wie wir Erwachsene es werden. Der Unterschied besteht aber darin, dass unsere Entwicklung weitestgehend abgeschlossen ist aber die Möglichkeiten der positiven Einflussnahme auf eine Kindesentwicklung von Monat zu Monat für Herrn Hinz geringer werden.

 

Es kann daher nicht angehen, dass hier keine Entwicklung stattfindet und Herr Hinz im Unklaren darüber gelassen wird, wann das Jugendamt welche erweiteren Kontakte zu den Kindern zulassen will.

 

Wir waren uns bei unserem Gespräch darüber einig, offen miteinander zu kommunizieren und haben Verständnis dafür gezeigt, dass das Jugendamt Starnberg erst kurz mit dem “Fall” Hinz betraut war.Deshalb hatten wir Verständnis für Ihre Ansicht gezeigt, erst mit der Erziehungsberatung unter Ihrer Führung zu beginnen und nicht sofort den unbegleiteten Umgang einzufordern.

 

Da uns – und nach Bekundung von Herrn Hinz auch ihm gegenüber – Ihrerseits aber auch keine negativen Tatsachen mitgeteilt wurden, ist als Faktum feststehend, dass keine negativen, gegen die Person des Herrn Hinz sprechende Umstände vorliegen können, andernfalls Sie dies ja hätten kommunizieren wollen.

 

Fazit:

 

Ab wann findet der unbegleitete Umgang mit Exxxxx statt, welche Lockerungen und Erweiterungen sind für beide Kinder geplant wann und wie durchzuführen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Gerd Gorewoda
Rechtsanwalt

Gerd Gorewoda
R e c h t s a n w a l t
Lessingstr. 5
80336 München
Tel
089/29 16 38 74
Fax
089/22 80 25 74

 

 

—– Original Message —–
From: Renate Engbrecht
To: joachim.hinz@hotmail.de
Cc: RA Gerd Gorewoda
Sent: Thursday, March 08, 2012 3:32 PM
Subject: Umgangstermin

 

Sehr geehrter Herr Hinz,

 

wie Sie bereits mit Frau Txxxxx vereinbart haben, ist morgen, 09.03.2012, Treffpunkt um 13.30 Uhr an der S-Bahn Gauting.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Landratsamt Starnberg
Fachbereich Jugend und Sport
Frau Engbrecht
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Tel.:
08151/148-402
Fax:
08151/148-535
e-Mail:
engbrecht.ajs@LRA-starnberg.de

 

C.

Juni 2012

2 Tage später soll das Umgangsrecht mit meinen Kinder Exxxxx und Kxxx stattfinden.

Date: Wed, 16 May 2012 16:00:49 +0200
From: engbrecht.ajs@lra-starnberg.de
To: joachim.hinz@hotmail.de
Subject: Umgangstermine

 

Sehr geehrter Herr Hinz,

 

der Umgangstermin für Mai 2012 findet am 30.05.2012, um 15.15 Uhr und der Umgangstermin für Juni 2012 findet am 01.06.2012, um 14 Uhr statt. Treffpunkt mit den Kindern und Frau Txxxxxx ist jeweils an der S-Bahn Gauting.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Landratsamt Starnberg
Fachbereich Jugend und Sport
Frau Engbrecht
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Tel
08151/148-402
Fax
08151/148-535
e-Mail:
engbrecht.ajs@LRA-starnberg.de

 

 

Jaochim Hinz
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